AGB

1. Behandlung von Angeboten

 

Die Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Leo-Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Andernfalls haftet der Empfänger im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten in Höhe der vereinbarten Maklergebühr.

Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der Leo-Immobilien, Winfried Martini, unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich anzuzeigen.

2. Vertragsabschluss

 

Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der Leo-Immobilien, Winfried Martini, ist zu deren Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Das Unternehmen hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der Leo-Immobilien, Winfried Martini, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist gehalten, der Leo-Immobilien, Winfried Martini, auf Verlangen eine Vertragabschrift zu überlassen. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die Leo-Immobilien, Winfried Martini, unverzüglich schriftlich zu informieren.

3. Folgende Provisionssätze gelten im Erfolgsfall

 

3.1 An -und Verkauf: 3,57% bis 5,95%, siehe Exposé, aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie.

3.2 Vermietung: 2,38-fache aus der monatlichen Nettomietsumme.

In den vorbenannten Provisionssätzen ist die derzeit gültige Umsatzsteuer von 19% enthalten. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist. Die vorgenannten Provisionssätze gelten auch für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden.

4. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

 

Das Unternehmen ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Haftungsausschluss

 

Die von der Leo-Immobilien, Winfried Martini, gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann die Leo-Immobilien, Winfried Martini, daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird.

Im übrigen haftet die Leo-Immobilien, Winfried Martini, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bezüglich Sach- und Vermögensschäden. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem Anspruch entstanden ist, spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Provision begrenzt.

6. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Rahmen des Zulässigen Leonberg.

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